Familienentlastender Dienst im Lopshof / Dötlingen

FeD 24-Stunden-Versorgung

Bereits 1995 wurde der Familienentlastende Dienst (FeD) der NORLE als eine neue Form der ambulanten mobilen Hilfen im Landkreis Oldenburg aufgebaut. Die ambulanten Hilfen sind eine Antwort auf die vielfältigen häuslichen Belastungen, Wünsche und Bedürfnisse von Familien mit beeinträchtigten Angehörigen.

Der FeD auf dem Lopshof ist eine besondere Einrichtung der Behindertenhilfe, die jungen Erwachsenen und älteren Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit gibt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zu gestalten. Eine individuelle Förderung steht hierbei im Mittelpunkt des Familienentlastenden Dienstes und ist im jeweiligen Hilfebedarf des Klienten verankert.

Wir bieten eine 24-stündige Versorgung (sowohl stunden-, tage- und wochenweise) in familiärer Atmosphäre. Unser umfassendes, durchlässiges und flexible Versorgungssystem für Menschen mit Beeinträchtigung ist ein Teil des Gesamtkonzeptes der NORLE.

Unsere Gäste können einen urlaubsähnlichen Aufenthalt in einer wunderbaren Umgebung genießen. Der Lopshof liegt mitten im Naturpark Wildeshauser Geest, direkt am Huntepadd gelegen. Als Freigelände steht der barrierefreie Sinnes- und Erlebnisgarten zur Verfügung. Die Zimmer sind freundlich und individuell gestaltet.

Je nach Möglichkeit und Wunsch der Klientinnen und Klienten kann an diversen Angeboten - egal ob aktiv oder passiv - teilgenommen werden. Die Mahlzeiten nehmen die Gäste gemeinsam ein. Jederzeit ist bei Bedarf eine Rückzugsmöglichkeit gegeben. Die individuellen Bedürfnisse liegen uns am Herzen und werden individuell abgestimmt.

Zu unseren Zielsetzungen und Aktivitäten zählen wir:

  • Das individuelle Wohlfühlen bei uns und mit uns.
  • Das Trainieren von Sozialkompetenzen.
  • Die Förderung und der Erhalt von Alltagsfähigkeiten.
  • Das Vermitteln von Tagesstruktur.
  • Die Freizeitgestaltung.
  • Und, und, und ...

Wir möchten Familien unterstützen und begleiten, einen Freiraum schaffen, damit die Angehörigen eigene Interessen pflegen und sich erholen und regenerieren können. Gerne vereinbaren wir einen Termin und nehmen uns Zeit, um dir unser Haus in seiner Gesamtheit zu zeigen und dir Antworten auf all deine Fragen zu geben.

Informationsmaterial ...

Folgende Finanzierungsmöglichkeiten gibt es

Sowohl die Individuelle pädagogische Unterstützung (IPU) als auch die Integrationshilfe sind Leistungen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe (SGB XII, §§ 53, 54) und werden über das Sozialamt gewährt.

Über die Pflegekasse durch die Einstufung in einen Pflegegrad 1-5:

  • Hier gibt es die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
  • Die zusätzlichen Betreuungsleistungen (§ 45 b SGB XI)
  • Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
  • Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) und Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI)

Private Finanzierung